Erweiterte Tempo-30-Zone Katzenhalde, untere Katzenhalde, obere Katzenhalde und Rausstrasse

1. Mai 2024

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisierung vom 5. September 1979 werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:

Katzenhalde

-     Verkehrsanordnung Tempo-30-Zone

Untere Katzenhalde

-     Verkehrsanordnung Tempo-30-Zone

Obere Katzenhalde

-     Verkehrsanordnung Tempo-30-Zone

Rausstrasse

-     Verkehrsanordnung Tempo-30-Zone

Der Plan mit der Verkehrsanordnung kann in der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt vom 2. Mai 2024 bis 31. Mai 2024 beim Gemeinderat Zuzgen einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verkehrsbeschränkungen werden erst nach erfolgter Markierung rechtskräftig.

Gemeinderat