Todesfälle von Einwohnerinnen und Einwohner sind von den Angehörigen unverzüglich der Gemeindekanzlei zu melden. Ist der Tod zu Hause eingetreten, erhalten die Angehörigen die ärztliche Todesbescheinigung vom Arzt. Diese ist der Gemeindekanzlei wenn möglich mit dem Familienbüchlein abzugeben. Die Gemeindekanzlei organisiert die Beisetzung.

Preis

gratis

Zugehörige Objekte

Name
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