Mieterwechsel
Wir möchten alle Wohnungs- und Hausvermieter darauf aufmerksam machen, dass sie gemäss § 10 des Register- und Meldegesetzes (RMG) des Kantons Aargau verpflichtet sind, ein- und wegziehende Personen der Einwohnerkontrolle zu melden. Die Meldung kann elektronisch via www.drittmeldung.ch erfolgen. Vielen Dank im Voraus für Ihre Kenntnisnahme und Mithilfe.
Einwohnerdienste