Gemeindeversammlungsbeschlüsse

4. Dezember 2024

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Versammlungsbeschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen vom Dienstag, 26. November 2024, veröffentlicht.

Die Ortsbürgergemeinde hat folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Genehmigung des Protokolls der letzten Gemeindeversammlung vom 24. Juni 2024
  2. Genehmigung des Budgets 2025

Die Einwohnergemeindeversammlung hat folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Genehmigung des Protokolls der letzten Gemeindeversammlung vom 24. Juni 2024
  2. Zustimmung zum Verpflichtungskredit «Sanierung Kohliberg; Werkleitungen Wasser, Abwasser und Strassenbau» über CHF 1'400'000.00
  3. Zustimmung zum Verpflichtungskredit «Erneuerung Spielplatz beim Schulhaus» über CHF 75'000.00
  4. Zustimmung zum Verpflichtungskredit «Ersatz der Turnhallenfenster» über CHF 85'000.00
  5. Zustimmung zum Verpflichtungskredit «Neues Dienstfahrzeug für den Haus- und Werkdienst» über CHF 65'000.00
  6. Zustimmung zum Verpflichtungskredit «Modernisierung und Umrüstung der Beleuchtung an den Gemeindestrassen und an der Kantonsstrasse auf LED-Leuchten» über CHF 105'000.00
  7. Rückweisung des Zusatzkredits «Fortführung des Erschliessungsplans Rausmatt inkl. Teilrevision Bauzonenplan / Kulturlandplan» über CHF 38'000.00
  8. Zustimmung zur Änderung des Personalreglements
  9. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Volker und Janet Kneisel mit Serina
  10. Genehmigung des Budgets 2025 mit einem Steuerfuss von 115 %

Die Beschlüsse der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlungen, mit Ausnahme der Rückweisung des Zusatzkredites «Fortführung des Erschliessungsplans Rausmatt inkl. Teilrevision Bauzonenplan / Kulturlandplan» (Traktandum 7 der Einwohnergemeindeversammlung) und der Zusicherung des Gemeindebürgerrechts (Traktandum 9 der Einwohnergemeindeversammlung) unterstehen dem fakultativen Referendum. Ein Zehntel der Stimmberechtigten kann innert 30 Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung im Bezirksanzeiger, verlangen, dass die dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse der Urnenabstimmung unterstellt werden. Musterformulare eines Referendumsbegehrens können in der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.

Ablauf der Referendumsfrist: 3. Januar 2025

Gemeinderat