Gräberräumung
Die Grabruhe endet nach 20 Jahren. Ein weiterer Teil im östlichen Friedhof-Bereich wird im Frühjahr 2025 aufgehoben (Gräber Nrn. 298 bis 330 und 295 bis 335).
Die Angehörigen wurden – soweit bekannt - bereits schriftlich darüber informiert. Sie werden gebeten, die Gräber vom 17. bis 29. März 2025 zu räumen. Während dieser Zeit wird beim Friedhof eine Mulde deponiert, welche für die Auflösung der Grabmäler benützt werden kann. Gräber, welche bis am 29. März 2025 nicht geräumt sind, werden von der Gemeinde auf Kosten der Angehörigen geräumt.
Grabmäler und Pflanzen, welche durch die Gemeinde entfernt werden müssen, gehen in das Eigentum der Gemeinde über ohne jeden Entschädigungsanspruch der Angehörigen (§ 21 des Friedhof- und Bestattungsreglements).
Der Gemeinderat und Vertreter der Landeskirchen beschäftigen sich seit längerem mit der Zukunftsgestaltung des Friedhofs Zuzgen. Im Herbst 2024 wurde eine Bevölkerungsumfrage durchgeführt. Unter anderem fand die Idee eines Gedenk- oder Erinnerungsfelds für Grabmäler abgelaufener Gräber guten Anklang. Eine neu eingesetzte Kommission wird demnächst über die Zukunftsgestaltung des Friedhofs beraten.
Über die Möglichkeit der Zwischen-Deponierung für das Aufstellen auf einem allenfalls noch zu erstellenden Gedenk- oder Erinnerungsfelds wurden die Angehörigen informiert.
Bei Fragen stehen den Angehörigen Gemeindeammann Daniel Hollinger (079 218 49 67) oder die Gemeindekanzlei (061 875 95 75) gerne zur Verfügung.
Gemeinderat