Digitaler Energievollzug - Energetische Nachweise
Am 1. April 2025 sind die Änderungen der Energieverordnung in Kraft getreten. Mit der Inkraftsetzung des revidierten Energiegesetzes wurde parallel der "Elektronische Vollzug energetischer Nachweise" (EVEN) eingeführt. Dadurch wird ein durchgehend digitaler Prozess zur Einreichung und Beurteilung der energetischen Nachweise möglich. Die Plattform EVEN ist unter www.energievollzug.ch/ag aufrufbar. Energienachweise für Baugesuche, meldepflichtige Solaranlagen sowie Heizungsaustausche mit Wärmepumpen sind ab sofort über EVEN zu erfassen.
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